Kurtaxe / Bildungsreisen

Liebe Gäste, seit Mai 2017 ist nach vielen Jahren durch die Gemeinde Zinnowitz eine neue Kurtaxensatzung in Kraft gesetzt worden.

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Preise

Der Preis für eine Übernachtung in St. Otto setzt sich aus drei Teilen zusammen: aus dem Zimmerpreis, aus den Tagessätzen (Servicepaket), aus eventuellen Zusatzleistungen.

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Institutionelles Schutzkonzept der Familienferienstätte

St. Otto zur Prävention von sexualisierter Gewalt

 

„Zeigen Sie Zivilcourage! Schauen Sie nicht weg! 

Kinder brauchen unsere Hilfe“

 

Als Begegnungs- und Familienferienstätte in Trägerschaft des Erzbistums Berlin verstehen wir uns als einen der zentralen Orte kirchlichen Lebens in der Pfarrei St. Otto und der Region Vorpommern.

Dabei bieten wir, unabhängig von Weltanschauung, Alter und sozialer Herkunft, einen Raum zur Erfahrung von Gemeinschaft unter Christen, Menschen mit und ohne Behinderung, Alt und Jung sowie Menschen aus verschiedenen kulturellen und sozialen Lebenswelten. Als Familienferienstätte widmen wir dabei unsere Aufmerksamkeit besonders den Bedürfnissen von Familien und Alleinerziehenden.

Unser Wirken vor Ort ist getragen von dem Wunsch, Menschen mit Gott in Berührung zu bringen. Dabei stehen wir für eine offene und einladende Weise, den Glauben und seine Werte zu erleben. Hierfür schaffen wir in unserem Haus den erforderlichen atmosphärischen Rahmen, halten darüber hinaus aber auch konkrete inhaltliche Angebote bereit.

Zu einer öffentlich erlebbaren, christlichen Atmosphäre tragen immer auch die Wertschätzung jedes einzelnen Menschen, die Integration unterschiedlicher Gäste und Gastgruppen, Gastfreundschaft und der sorgsame Umgang mit den Ressourcen unserer Erde bei. Alle Mitarbeitenden in St. Otto, ob in Festanstellung, als Ferienjobber oder als Leasingkräfte auf dem Gelände, leben diese Prinzipien in dem Bewusstsein, dass jedem Menschen in seiner Einzigartigkeit Respekt, Wertschätzung und Nächstenliebe gebührt.

Das Haus St. Otto bietet selbst eine Reihe von Veranstaltungen an, ist gleichzeitig aber auch Gastgeber für Gruppen, Einzelreisende und Veranstaltungen mit jeweils eigener Programmatik. Unseren besonderen Schutz und eine erhöhte Achtsamkeit bedürfen dabei die Kinder und Jugendlichen, Menschen mit Behinderung und Senioren, die unser Haus aus ganz unterschiedlichen Gründen als Ziel für Urlaub, Begegnung, Inspiration oder Erholung gewählt haben. Im vorliegenden Konzept soll als zentrales Aufgabenfeld der Schutz unserer minderjährigen Gäste vor sexualisierter Gewalt im Fokus stehen, wohlwissend, dass zukünftig auch für die anderen genannten Gästegruppen eine spezifische Gefährdungsanalyse erfolgen sollte

1. Institutionelle Regelungen und rechtliche Rahmenbedingungen

In unserem Haus gelten entsprechend der Präventionsordnung des Erzbistums Berlin vom 01.07.2014 folgende diözesanweite Regelungen zur Prävention sexualisierter Gewalt:

1.1. Personalauswahl

In Bewerbungsgesprächen und bei der Personalauswahl sprechen die Personalverantwortlichen (Verwaltung und Leitung) des Hauses St. Otto das Thema der Prävention und Sensibilisierung sowie die verbindliche Präventionsschulung offensiv an.

1.2. Erweitertes Führungszeugnis

In der Familienferienstätte St. Otto werden nur Personen beschäftigt/angestellt, die durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nachweisen können, dass sie nicht rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt worden sind. Die Erneuerung des erweiterten Führungszeugnisses alle fünf Jahre auf Veranlassung durch die Personalabteilung wird durch die Leitung des Hauses entsprechend überprüft.

Die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gilt auch für Ferienjobber, Freiwilligendienstleistende, Honorarkräfte und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Hauptamtliche Mitarbeitende der Pfarrei, die in unserem Haus tätig sind und/oder wohnen, werden von Seiten der Pfarrei St. Otto entsprechend überprüft und geschult.

Mit externen Dienstleistern, deren Mitarbeiter sich über kurzfristige Liefer- bzw. Handwerkertätigkeiten hinaus auf unserem Gelände aufhalten, sind die Regelungen des Erzbistums entsprechend vereinbart.

1.3. Gemeinsame Schutzerklärung

Alle Mitarbeitenden im Haus St. Otto haben sich verpflichtet, für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt einzutreten. Dies haben sie mit der Unterzeichnung der gemeinsamen Schutzerklärung bestätigt.

1.4. Präventionsschulung

Um ihr Bewusstsein, aber auch die Sensibilität für Fragen zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu schulen, haben alle Mitarbeitenden an entsprechenden Schulungen des Erzbistums teilgenommen. Neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zeitnah, in der Regel vor Ort in Zusammenarbeit mit den Pfarreien bzw. Pastoralen Räumen Vorpommerns geschult. Insofern kann ohne großen Reiseverkehr das der jeweiligen Tätigkeit und Kontaktintensität entsprechende Schulungsmodul nach Vorgaben des Erzbistums ausgewählt werden. Die Überwachung der regelmäßigen bzw. tätigkeitsrelevanten Schulung obliegt der Hausleitung.

2. Risikoanalyse

Den größten Risikofaktor des Hauses St. Otto stellt im räumlichen Bereich die Größe und Unübersichtlichkeit der gesamten Anlage dar. Auf einer Fläche von 12 ha, die in vielen Bereichen von Wald dominiert wird, gibt es zahlreiche Verstecke, dunkle Ecken und unübersichtlich Teilbereiche.

Positiv kann dem entgegengesetzt werden, dass das gesamte Areal eingezäunt und in weiten Bereichen auch gut ausgeleuchtet ist. Das Haupttor wird abends abgeschlossen. Im Übrigen kann das Gelände auf regulärem Weg nur durch zwei gut einsehbare Eingänge betreten oder verlassen werden.

2.1. Räumliche Problemzonen

Hier fallen besonders das Kinderspielzimmer, das ohne Aufsicht ist, sowie die diversen Themenräume im Keller (Kicker, Tischtennis, Backstube, Bastelkeller) und die Sporthalle ins Auge. Allerdings ist für die Benutzung der meisten Räume sowie der Sporthalle eine gesonderte Schlüsselausgabe an einen Erwachsenen, dessen Daten erfasst werden, von Seiten der Rezeption erforderlich, während Kicker und Tischtennis zwar öffentlich zugänglich sind, aber aufgrund der Spielsituation immer von mehreren Kindern gleichzeitig genutzt werden und somit eine gewisse Öffentlichkeit hergestellt wird.

Das Kinderspielzimmer ist in dieser Saison, bedingt durch Corona, geschlossen. Hier ist eine Verlagerung und Umstrukturierung in Planung.

Problemfall Nr. 2 sind die Dusch- und Sanitäreinrichtungen unter der Sporthalle, die ausschließlich von Gruppen auf dem Zeltplatz genutzt werden, und kein räumlich getrenntes Duschen von Teilnehmenden und Begleitpersonen ermöglichen. Hier können räumlich, ohne erhebliche Umbaukosten, keine spezifischen Verbesserungen herbeigeführt werden. Notwendig ist es deswegen, dass die entsprechenden Gruppen ein Nutzungskonzept mit getrennten Duschzeiten erarbeiten und umsetzen.

2.2. Problemzone „Mensch“

Auf dem Gelände der Familienferienstätte St. Otto halten sich während der Hochsaison täglich bis zu 500 Menschen auf. Neben den unterschiedlichen Gastgruppen, Einzelreisenden und festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind dies unter anderem Saisonkräfte, die Angestellten von Fremdfirmen, Post- und Lieferdiensten, Patientinnen und Patienten der Heilpraktikerpraxis, aber auch Gottesdienstbesucher, Mitarbeitende der Gemeinde oder sonstige Besucher der Kirche oder der Mieter.

Der Zugang zum Gelände ist am Tag frei zugänglich, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich über die genannten Gruppen hinaus weitere Menschen in und um St. Otto herum aufhalten. So wird unter anderem der Parkplatz, trotz aufgestellter Verbotsschilder, von Strandbesuchern als kostenlose Parkfläche genutzt.

Da eine Videoüberwachung rechtlich nicht möglich ist, kann hier nur durch die besondere Aufmerksamkeit aller, das gezielte Ansprechen einrichtungsfremder Personen, und eine Atmosphäre der offenen und transparenten Kommunikation für eine, wenn auch bei allem Bemühen nur relative Sicherheit gesorgt werden.

3. Verhaltenskodex

3.1. Für die Familienferienstätte St. Otto gelten zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt folgende Regeln für alle Mitarbeitenden, volljährigen Gäste und Begleitpersonen von Gastgruppen:

  • Beim Umgang mit Gästen aber auch untereinander wird auf eine respektvolle, wertschätzende Sprache und Wortwahl geachtet. Sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten wird unterlassen und auch von Seiten der Gäste nicht toleriert.
  • Zu Kindern und Jugendlichen von Gästen, anderen Gastgruppen und der eigenen Veranstaltung wird kein ungewollter Körperkontakt hergestellt.
  • Jugendschutz- und Betäubungsmittelgesetz werden eingehalten.
  • Es werden keine Film- und Fotoaufnahmen von Gästen oder Gastgruppen ohne deren ausdrückliche, schriftliche Zustimmung angefertigt.
  • Private Mediale Kontakte zu Kindern und Jugendlichen von Gästen bzw. anderen Gastgruppen sind nicht gestattet.
  • Alles, was Mitarbeitende der Familienferienstätte St. Otto oder andere Gäste sagen oder tun, dürfen Kinder und Jugendliche weitererzählen, es gibt darüber keine Geheimhaltung.
  • Private Geldgeschäfte mit Kindern oder Jugendlichen von Gästen bzw. anderen Gastgruppen (Geld leihen, etwas verkaufen) sind ebenso wie private Geschenke verboten.

Wir ermutigen Kinder, Jugendliche bzw. deren Begleitpersonen und andere Gäste, Übertretungen dieser Regeln der Hausleitung mitzuteilen.

3.2. Zusätzliche Regelungen für Mitarbeitende der Familienferienstätte St. Otto

  • Gastzimmer werden nur nach vorherigem Anklopfen und auf Wunsch des Gastes zu Reinigungs- oder Reparaturzwecken betreten.
  • Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen, die über einen Gruß hinausgeht, erfolgt ausschließlich über oder in Anwesenheit der jeweiligen Erziehungsberechtigten oder Begleitpersonen.
  • Mitarbeitende begeben sich nicht in 1:1 Situationen mit Kindern oder Jugendlichen in geschlossenen oder nicht von außen einsehbaren Räumen.
  • Mitarbeitende laden keine Kinder oder Jugendlichen von Gastfamilien oder Gastgruppen in ihre Privaträume ein und bauen auch keine privaten Freundschaften zu ihnen auf.

Wenn Mitarbeitende eine Regel des Verhaltenskodex aus einer Notwendigkeit heraus oder aus Versehen übertreten, informieren sie umgehend die Hausleitung.

3.3. Veranstaltungen fremder Träger in St. Otto

Auch das Wohl der Kinder und Jugendlichen von Gastgruppen fremder Träger in unserem Haus ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die für alle Mitarbeitenden und Gäste geltenden Regeln hinaus legen wir deswegen großen Wert darauf, dass folgende Rahmenbedingungen von den jeweiligen Verantwortlichen in der Arbeit mit Gruppen, Schulklassen oder Vereinen eingehalten werden:

  • Eine gemischtgeschlechtliche oder gemeinsame Unterbringung von Minderjährigen und Leitungspersonen ist nicht möglich. Die Zimmerbelegung, durch die Rezeption ist diesbezüglich bindend. Auch die geschlechtergetrennte Unterbringung der Teilnehmenden wird durch die Überlassung eines detaillierten Zimmer- und Belegungsplanes ermöglicht und ist entsprechend umzusetzen.
  • Begleitpersonen vermeiden 1:1 Situationen mit Kindern oder Jugendlichen in geschlossenen oder nicht von außen einsehbaren Räumen. Sie bedürfen der vorherigen Absprache oder unmittelbaren Information des jeweiligen Leitungsteams.
  • Die Sanitärräume von Jungen werden nur von männlichen Begleitpersonen betreten, die von Mädchen nur durch weibliche. Ausnahmen bei drohenden Gefährdung oder gravierenden Regelverstößen sind dem jeweiligen Leitungsteam unmittelbar mitzuteilen.
  • Kinder und Jugendliche duschen getrennt von den Begleitpersonen. Für die Festlegung etwaiger getrennter Duschzeiten ist die Veranstaltungsleitung verantwortlich.
  • Vor dem Betreten von Schlafräumen wird angeklopft, die Erlaubnis zum Betreten eingeholt bzw. das Eintreten angekündigt.
  • Es werden keine Spiele oder Methoden eingesetzt, die die Intimsphäre von Kindern oder Jugendlichen verletzen.

Kinder und Jugendliche von Gastgruppen, ermutigen wir, Übertretungen dieser Regeln einer vertrauten Begleitperson mitzuteilen, sie dürfen sich aber auch an die Hausleitung der Familienferienstätte St. Otto wenden.

3.4. Familien

Auch für Gastfamilien gilt der Hinweis auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang untereinander wie auch mit den übrigen Gästen auf dem Gelände. Auch den Familien stehen selbstverständlich unsere Hilfsangebote und Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung, denn gerade im Urlaub brechen Probleme auf oder kann es durch die, für viele Familien ungewohnte dauerhafte Nähe, gehäuft zu Konflikten kommen.

3.5. Hilfe und Unterstützung hausfremder Gruppen und Gastfamilien bei der Umsetzung unserer Richtlinien

Uns ist es wichtig, offen mit dem Thema Kinderschutz und hier insbesondere auch dem Bereich Prävention von sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen umzugehen. Wir weisen daher unsere Gastgruppen auf das institutionelle Schutzkonzept der Familienferienstätte St. Otto hin und veröffentlichen dieses durch Aushang an der Rezeption, in den Gruppenhäusern und auf unserer Homepage. Hier werden auch Ansprechpersonen im Haus sowie externe Ansprechpersonen im Erzbistum Berlin mit entsprechenden Kontaktangaben benannt.

Auch Familien, die Hilfe benötigen, wenden sich bitte an die Hausleitung oder die Rezeption. Hier kann umgehend der Kontakt zu professionellen und pastoralen Hilfsangeboten hergestellt werden.

4. Hausordnung

Für alle Personen auf unserem Gelände gilt unsere Hausordnung (in der Anlage). Hier sind bei Verstößen, abhängig von der Schwere der Verfehlung, entsprechende Sanktionen bis hin zum Hausverweis vorgesehen.

5. Vorgehen bei Verdachtsfällen

Alle Mitarbeitenden im Haus St. Otto, aber auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. die Leitung von Gastgruppen sowie alle übrigen Gäste ermutigen wir ausdrücklich, bei beobachteten Grenzverletzungen auf dem Gelände, in den Wohnbereichen oder den Wirtschaftsräumen entschieden zu intervenieren, die Hausleitung bezüglich der beobachteten oder vermuteten Vorkommnisse zu informieren und nach Möglichkeit schnellstmöglich konkrete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Liegt lediglich ein Verdacht oder eine Vermutung vor, so ist trotzdem möglichst unverzüglich die Hausleitung oder eine andere Ansprechperson vor Ort zu informieren.

Dies gilt ausdrücklich auch bei Verdachtsfällen, die hausfremde Gruppen oder Familien betreffen.

Mitarbeitende der Familienferienstätte St. Otto sind verpflichtet, entsprechende Sachverhalte, Hinweise und Beobachtungen zu melden. Hinweise auf sexuelle Übergriffe und sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Mitarbeitende des Hauses St. Otto nehmen die Hausleitung und die beauftragte Ansprechperson des Erzbistums Berlin entgegen. Das weitere Vorgehen regeln die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz und die entsprechende Verfahrensordnung des Erzbistums Berlin. Das detaillierte Vorgehen bei Verdachtsfällen und das entsprechende Meldeformular finden Sie im Anhang.

6. Ansprechpartner im Haus, im Erzbistum und Notfallnummer

Ansprechpersonen im Haus:   Herr Constantin/Rektor

                                                  Herr Breher/Verwaltungsleiter

                                                  Frau Kostelnik/Pädagogische Mitarbeiterin

                                                  Pfarrvikar Domanski/extern; wohnhaft im Haus

Ansprechperson im Bistum:     Frau Dina Gehr Martinez - Missbrauchsbeauftrage im Erzbischöflichen Ordinariat

                                                   Mobil: 0176/72 48 02 86

                                                  Herr Torsten Reinisch - Missbrauchsbeauftragter im Erzbischöflichen Ordinariat

                                                   0176 / 45 98 73 46

Hilfeportal Sexueller Missbrauch:    0800-2255530 (kostenfrei & anonym)

                                                           www.hilfeportal-missbrauch.de

 

23. November 2020

Markus Constantin, Rektor