Begegnungs- und Familienferienstätte St. Otto
- Wichtige Information -
Anrede,
als gemeinnütziges Haus der Kath. Kirche unter der Trägerschaft des Erzbistums Berlin, werden wir sowohl vom Erzbistum selbst als auch vom Land Mecklenburg – Vorpommern und vom Bund maßgeblich gefördert.
Diese Förderung der öffentlichen Hand beinhaltet neben verschiedenen Bau- und Entwicklungsmaßnahmen, auch eine Steuerbefreiung im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts. Die uns damit gewährten Vorteile sollen an Gäste weitergereicht werden, die vom Gesetzgeber als besonders Förderungswürdig eingestuft sind oder unterhalb von vorgegebenen Einkommensgrenzen liegen.
Diese Förderung wird von uns an Sie als „Bonus“ weitergegeben, der auf den Tagessatz der betreffenden Erwachsenen angerechnet wird, bei Personen unter 18 Jahren ist der „Bonus“ generell im Tagessatz enthalten. Gegenüber den Aufsichtsämtern sind wir bei einer eventuellen Prüfung zum Nachweis verpflichtet, deshalb ist die Gewährung des Förderbonus nur bei Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten Fragebogens möglich.
Wir bitten Sie deshalb, sich einige Minuten Zeit zu nehmen, um den Fragebogen erst komplett durchzulesen und anschließend auszufüllen. Es ist unter Umständen nötig, Ihr tatsächliches Familieneinkommen aus Lohnabrechnungen oder Steuerbescheiden zu ermitteln oder auch Kopien von Nachweisen / Ausweisen in die Anlage zu legen.
Abschließend muss der Fragebogen mit Name, Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift bestätigt werden.
Bitte denken Sie daran, dass der ordnungsgemäß ausgefüllte Fragebogen bei Anreise vorliegen muss, wenn Sie den Bonus in Anspruch nehmen möchten. Wenn Sie noch Fragen zum Förderbogen haben, helfen wir Ihnen gern weiter.
Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
St. Otto Zinnowitz
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